Spangentechnik

Spangentechnik
Mit der sogenannten Spangentechnik werden eingewachsene Zehennägel behandelt. So lassen sich in den meisten Fällen chirurgische Eingriffe, die für den Patienten mit Risiken und Ausfallzeiten verbunden sind, vermeiden. Der Einsatz von Korrekturspangen ist grundsätzlich an allen Zehen möglich und es können problemlos mehrere Zehen an einem oder beiden Füßen zugleich behandelt werden. Wir bieten unseren Patienten 2 mögliche Varianten der Spangentherapie an.

1. Behandlung mit einer Podofix 3TO Nagelkorrekturspange 
Die Podofix 3TO Nagelkorrekturspange ist eine sogenannte Klebespange. Das Anbringen der Spange erfolgt mittels Klebstoff auf dem Nagel in Querrichtung. Die Korrektur des Nagels wird durch einen in der Spange liegenden Draht erreicht, der den Nagel durch eine individuell anzupassende Vorspannung in die gewünschte flache Form (zurück-)zieht. Behandlungen mit einer Podofix 3TO Nagelkorrekturspange erstrecken sich über einen Zeitraum von 6-12 Monaten. In diesem Zeitraum ist eine Kontrolle der Spangen in einem Intervall von 4 Wochen erforderlich. Üblicherweise wird im Behandlungszeitraum ein Neusetzen der Spange in einem Abstand von 1-2 Monaten nötig.

2. Behandlung mit einer Orthonyxie Naglekorrekturspange
Diese Korrekturspange besteht funktional aus 3 Teilen, nämlich 2 Schenkeln und einer Drahtschlaufe. In jede Nagelfalz des zu behandelnden Zehs wird je ein Schenkel eingehangen. Diese beiden Schenkel, werden in der Mitte des Nagels in Querrichtung durch die Drahtschlaufe verbunden und aktiviert (vorgespannt). Auch diese Spange muss für jeden Patienten bzw. jeden zu behandelnden Zeh individuell angepasst werden. Wie bei der Klebespange ist ein Behandlungszeitraum von 6-12 Monaten zu erwarten. Die Spange wird im Abstand von 4 Wochen kontrolliert und bei Bedarf ( i. d. R. alle 8 Wochen) versetzt und erneut bedarfsgerecht aktiviert.

Spangenauswahl:
Beide Spangen führen zu ähnlich guten Ergebnisseen, bzw. Behandlungserfolgen. Der Vorteil, der Klebespange ist darin zu sehen, dass hier kein Einhängen in die oftmals schmerzempfindliche Nagelfalz erfolgt, was durch die geringfügige Manipulation des örtlichen Gewebes von Patienten teils als unangenehm empfunden wird.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung:
Seit dem 01.07.2022 sind Behandlungen mit Nagelkorrekturspangen bei eingewachsenen Nägeln als Heilmittel verordnungsfähig, sofern ein Unguis Incarnatis (ICD-10 L60.0) in den Stadien 1, 2 oder 3 (Diagnosegruppe UI1 / UI2) an den unteren Extremitäten vorliegt. 
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